Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Allgemeines
Bei allen Aufträgen, die wir gegenwärtig oder zukünftig für Sie
ausführen, sind diese allgemeinen Geschäftskonditionen in Ihrer jeweils
gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Vertragspartner gelten nur, wenn diese unter ausdrücklicher
Bezugnahme schriftlich von uns anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden,
Zusicherungen von Eigenschaften, nachträgliche Vertragsänderungen oder
der Verzicht auf die Schriftform bedürfen zur Erlangung Ihrer Gültigkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
2.) Angebot, Vertragsschluss, Vertragsinhalt
Der
Besteller ist verpflichtet, uns bereits im Angebotsstadium auf besondere
Risiken, die im Zusammenhang mit den von uns zu liefernden Baugruppen,
Steuerungen oder Komponenten bestehen und zu einem außergewöhnlichen
Schaden führen könnten, hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht,
so sind wir berechtigt, zu jedem Zeitpunkt der Auftragsabwicklung gegen
Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen von einem bereits
geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder ein neues Angebot zu
geänderten Bedingungen zu unterbreiten. In keinem Falle haften wir für
Fehler, die sich aus vom Besteller eingereichten Unterlagen oder
sonstigen ungenauen Angaben seinerseits ergeben. Ebenso haften wir
nicht, wenn der Besteller einen Hinweis auf besondere Risiken (wie oben
genannt) unterlässt. In unseren Angeboten nicht ausdrücklich
veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung eines Auftrages in
angemessenem Umfang notwendig sind, oder auf Verlangen des Bestellers
ausgeführt werden, sind von diesem zu den üblichen Bedingungen zu
vergüten. Stornierungen für einen bereits erteilten Auftrag sind
generell nur zulässig, sofern dieser Auftrag noch nicht in die
Durchführungsphase eingetreten ist. Sollten für diesen Auftrag bereits
Teillieferungen oder -leistungen erbracht worden sein, so sind diese
nach Aufwand zu vergüten.
3.) Preise, Zahlung, Zahlungsverzug
Alle Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart in EUR,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Werk, ausschließlich der
Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung, Montage und
Inbetriebnahme. Bei Vereinbarung einer Fremdwährung gehen
Wechselkursschwankungen zu Lasten des Bestellers. Maßgeblich ist der
EUR-Gegenwert zum Angebotszeitpunkt. Aufträge, für die nicht
ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der
Lieferung gültigen Listenpreisen (Tagespreisen) abgerechnet. Wir
gewähren unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufsrechts folgende
Zahlungskonditionen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10
Tagen netto. Vorauszahlungen oder Zahlungen Zug-um-Zug können in Angebot
oder Auftragsbestätigung gesondert vereinbart werden. In diesen Fällen
können auch Absicherungen durch die Beibringung von Bankbürgschaften
durch uns vereinbart werden. Rechnungen für Service-Leistungen und
Inbetriebnahmen sind sofort, rein netto fällig. Unsere Forderungen
gelten erst dann als erfüllt, wenn die Gegenleistung uns uneingeschränkt
zur Verfügung steht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wird
ausgeschlossen. Aufrechnungen sind ausgeschlossen, sofern die
Gegenforderung nicht unbestritten bzw. nicht rechtskräftig festgestellt
worden ist. Einwendungen gegen unsere Rechnungsabschlüsse (insbesondere
Saldoerstellung) müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat
nach Zugang des betreffenden Schriftstückes schriftlich geltend gemacht
werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als
Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Bestellers bleiben im Übrigen
unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweiligen Kontokorrentzinssatz
unserer Hausbank zu berechnen.
4.)
Lieferung, Annahme, Abnahme
Alle Lieferungen erfolgen generell unfrei ab Werk, ausschl. Verpackung
und Versicherung. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig.
Liefertermine oder Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart.
Die Lieferung steht jedoch in jedem Falle unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen,
Beistellteile, Genehmigungen etc. sowie dem Eingang vereinbarter
Vorauszahlungen. Wird ein Liefertermin nicht eingehalten, so ist der
Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach
deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche werden
ausdrücklich ausgeschlossen. Zur vorzeitigen Lieferung sind wir in jedem
Falle berechtigt. Nimmt ein Besteller von uns gefertigte Komponenten
oder Steuerungen bis zu einem vereinbarten Termin nicht ab, obwohl diese
in Aufbau und Funktion dem angebotenen Liefergegenstand entsprechen, so
sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist für die Abnahme zu
setzen, nach deren Ablauf wir anderweitig über die betreffenden Artikel
verfügen können. Unabhängig davon, sind wir berechtigt, die aus der
Nichtabnahme entstandenen Mehraufwendungen dem Besteller mit mindestens
0,5% des Rechnungswertes pro Tag zu berechnen. Im Falle von
Installationen oder Inbetriebnahmen ist der Besteller verpflichtet, die
gelieferten Anlagen oder Steuerungen unmittelbar nach Anzeige der
Fertigstellung abzunehmen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
ist unserem Inbetriebnahmepersonal die Abnahme schriftlich zu
bestätigen. Kommt der Besteller dieser Aufforderung nicht nach, so gilt
die Abnahme nach Ablauf von 3 Arbeitstagen als erfolgt.
5.) Gefahrenübergang, Versand
Wird eine Ware auf Wunsch des Bestellers diesem oder einem Dritten
zugesandt, so geht mit Verlassen unseres Lagers die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf
den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.