Servicemann GmbH

      Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Allgemeines

Bei allen Aufträgen, die wir gegenwärtig oder zukünftig für Sie ausführen, sind diese allgemeinen Geschäftskonditionen in Ihrer jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn diese unter ausdrücklicher Bezugnahme schriftlich von uns anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften, nachträgliche Vertragsänderungen oder der Verzicht auf die Schriftform bedürfen zur Erlangung Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 2.) Angebot, Vertragsschluss, Vertragsinhalt

Der Besteller ist verpflichtet, uns bereits im Angebotsstadium auf besondere Risiken, die im Zusammenhang mit den von uns zu liefernden Baugruppen, Steuerungen oder Komponenten bestehen und zu einem außergewöhnlichen Schaden führen könnten, hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, so sind wir berechtigt, zu jedem Zeitpunkt der Auftragsabwicklung gegen Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder ein neues Angebot zu geänderten Bedingungen zu unterbreiten. In keinem Falle haften wir für Fehler, die sich aus vom Besteller eingereichten Unterlagen oder sonstigen ungenauen Angaben seinerseits ergeben. Ebenso haften wir nicht, wenn der Besteller einen Hinweis auf besondere Risiken (wie oben genannt) unterlässt. In unseren Angeboten nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung eines Auftrages in angemessenem Umfang notwendig sind, oder auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden, sind von diesem zu den üblichen Bedingungen zu vergüten. Stornierungen für einen bereits erteilten Auftrag sind generell nur zulässig, sofern dieser Auftrag noch nicht in die Durchführungsphase eingetreten ist. Sollten für diesen Auftrag bereits Teillieferungen oder -leistungen erbracht worden sein, so sind diese nach Aufwand zu vergüten.

 3.) Preise, Zahlung, Zahlungsverzug

Alle Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Werk, ausschließlich der Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung, Montage und Inbetriebnahme. Bei Vereinbarung einer Fremdwährung gehen Wechselkursschwankungen zu Lasten des Bestellers. Maßgeblich ist der EUR-Gegenwert zum Angebotszeitpunkt. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen (Tagespreisen) abgerechnet. Wir gewähren unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufsrechts folgende Zahlungskonditionen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen netto. Vorauszahlungen oder Zahlungen Zug-um-Zug können in Angebot oder Auftragsbestätigung gesondert vereinbart werden. In diesen Fällen können auch Absicherungen durch die Beibringung von Bankbürgschaften durch uns vereinbart werden. Rechnungen für Service-Leistungen und Inbetriebnahmen sind sofort, rein netto fällig. Unsere Forderungen gelten erst dann als erfüllt, wenn die Gegenleistung uns uneingeschränkt zur Verfügung steht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Aufrechnungen sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten bzw. nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Einwendungen gegen unsere Rechnungsabschlüsse (insbesondere Saldoerstellung) müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Zugang des betreffenden Schriftstückes schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, so gilt dies als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Bestellers bleiben im Übrigen unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 1% über dem jeweiligen Kontokorrentzinssatz unserer Hausbank zu berechnen. 

4.) Lieferung, Annahme, Abnahme

Alle Lieferungen erfolgen generell unfrei ab Werk, ausschl. Verpackung und Versicherung. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Liefertermine oder Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferung steht jedoch in jedem Falle unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Beistellteile, Genehmigungen etc. sowie dem Eingang vereinbarter Vorauszahlungen. Wird ein Liefertermin nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Zur vorzeitigen Lieferung sind wir in jedem Falle berechtigt. Nimmt ein Besteller von uns gefertigte Komponenten oder Steuerungen bis zu einem vereinbarten Termin nicht ab, obwohl diese in Aufbau und Funktion dem angebotenen Liefergegenstand entsprechen, so sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist für die Abnahme zu setzen, nach deren Ablauf wir anderweitig über die betreffenden Artikel verfügen können. Unabhängig davon, sind wir berechtigt, die aus der Nichtabnahme entstandenen Mehraufwendungen dem Besteller mit mindestens 0,5% des Rechnungswertes pro Tag zu berechnen. Im Falle von Installationen oder Inbetriebnahmen ist der Besteller verpflichtet, die gelieferten Anlagen oder Steuerungen unmittelbar nach Anzeige der Fertigstellung abzunehmen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist unserem Inbetriebnahmepersonal die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Kommt der Besteller dieser Aufforderung nicht nach, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Arbeitstagen als erfolgt.

 5.) Gefahrenübergang, Versand

Wird eine Ware auf Wunsch des Bestellers diesem oder einem Dritten zugesandt, so geht mit Verlassen unseres Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ist eine Ware abhol- oder versandbereit gemeldet und verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Abhol- oder Versandbereitschaftsanzeige auf den Besteller über. Gleichzeitig sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers ab diesem Zeitpunkt gegen Bruch, Transport- und Feuerschaden zu versichern. Verzögert sich die Übernahme einer Ware durch den Besteller über das gewöhnliche Maß hinaus, so sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Bestellers bei uns oder einem Dritten kostenpflichtig bis zur Abholung einzulagern.

 6.) Montagen, Installationen, Inbetriebnahmen

Für jede Art von Montagen, Installationen und Inbetriebnahmen durch uns, steht es uns frei, die Personalauswahl und -Einteilung vorzunehmen. Wir sind berechtigt, diese Tätigkeiten durch eigenes Personal oder durch Dritte durchführen zu lassen. Der Besteller hat auf seine Kosten bei Beginn der Arbeiten zur Verfügung zu stellen Hilfsmannschaften und sonstige branchenfremde Gewerke einschl. der erforderlichen Werkzeuge, Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die je nach Art und Umfang der Installation erforderlich sind Bereitstellung erforderlicher Betriebsmittel und -gerate (z. B. Gabelstapler) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser u. ä. einschl. der erforderlichen Anschlüsse weitere, jeweils einzelvertragliche Leistungen Kommt der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nach, so sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese an seiner Stelle und auf seine Kosten durchzuführen oder durchführen zu lassen. Vor Beginn der Installation hat der Besteller unaufgefordert alle Angaben über Statik (soweit erforderlich) zu machen und uns über die Lage von Strom, Gas und Wasserleitungen zu informieren. Die Abrechnung von Service-, Installations-- und Inbetriebnahmeleistungen erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, zu unseren jeweils aktuellen "Verrechnungssätzen für Inbetriebnahmen und Service-Leistungen".

 7.) Gewährleistung

Auf alle von uns gelieferten Steuerungen, Anlagen oder Baugruppen gewähren wir 12 Monate Teilegarantie, gerechnet ab Lieferscheindatum. Für im Rahmen dieser Frist ausgetauschte Bauteile beginnt der Gewährleistungszeitraum von neuem. Ist ein Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so haben wir - nach unserem Ermessen- unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers - die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für evtl. Nacharbeiten ist vom Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und, soweit zumutbar, die Teile in unser Werk zu geben. Eine Mängelbeseitigung durch Dritte ist nur zulässig, wenn dieses ausdrücklich von uns anerkannt und genehmigt wird. Für alle von uns gelieferten Fremdteile werden dem Besteller die Garantiefristen unseres Zulieferers, gerechnet vom Zeitpunkt der Auslieferung durch uns, zuerkannt. Diese Fristen können uns gegenüber geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Mängel und Schäden, die durch vertraglich nicht vorgesehene Betriebsbedingungen, unsachgemäßen Gebrauch oder Behandlung durch den Besteller, normale Abnutzung, Einflüsse von dritter Seite, unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten o. ä. oder durch höhere Gewalt entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere dann nicht, wenn die von uns gelieferten Steuerungen in Bereichen zum Einsatz gebracht wurden, für welche wir die Verwendung unserer Anlagen ausdrücklich ausgeschlossen haben. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, gleich ob Sie am Liefergegenstand selbst oder anderswo entstanden sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Ferner gelten die Bedingungen aus Punkt 6 unserer "Verrechnungssätze für Inbetriebnahmen und Service-Leistungen".

 8.) Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung resultierender Forderungen - bei Zahlung durch Scheck bis zu dessen Einlösung- unser Eigentum. Vorher ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Er ist jedoch verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller.

 9.) Urheberrecht

Soweit unsere Leistungen in der Erstellung technischer Beratung, insbesondere in der Ausarbeitung technischer Lösungsvorschläge, der Erstellung von Zeichnungen, der Entwicklung und Verbesserung von Produkten usw. besteht, behalten wir uns sämtliche Schutzrechte hieran vor. Dies gilt insbesondere für unser geistiges Eigentum (Software etc.), aber auch für unser körperliches Eigentum an Zeichnungen, Angebotsunterlagen, Musteranlagen und Modellen untersagt und verpflichtet - unbeschadet aller unserer sonstigen Ansprüche- zur Herausgabe des in dieser Weise Hergestellten oder Erlangten. Sofern wir Steuerungen, Anlagen oder Bauteile nach Angaben oder Unterlagen des Bestellers liefern, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns gegebenenfalls von allen Ansprüchen Dritter frei.

 10.) Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen ist D-30982 Pattensen. Der Gerichtsstand für alle aus dem Geschäftsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist D-30175 Hannover. Das Geschäftsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 11.) Verbindlichkeitsklausel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestandteile in ihren übrigen Teilen verbindlich. Eine evtl. rechtlich nicht zulässige Kondition wird durch die rechtlich zulässige Regelung, die der ursprünglich getroffenen am nächsten kommt, ersetzt. In allen nicht genannten Punkten kommen die "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" zur Anwendung.

 

 

 
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